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Die Steuererklärung im Kanton Thurgau kann für viele eine Herausforderung darstellen, insbesondere, wenn man mit den kantonalen Vorschriften nicht vertraut ist. Umso wichtiger ist es, die Erklärung korrekt, vollständig und fristgerecht einzureichen, um Fehler, Rückfragen oder finanzielle Nachteile zu vermeiden. Wir unterstützen Sie dabei kompetent und unkompliziert. Unser Team kennt sich mit den steuerrechtlichen Gegebenheiten im Kanton Thurgau bestens aus und sorgt dafür, dass Sie alle zulässigen Abzüge nutzen und keine Vorteile verschenken.
Jede steuerpflichtige Person mit Wohnsitz im Kanton Thurgau ist gesetzlich verpflichtet, jährlich eine Steuererklärung einzureichen. Dabei geht es nicht nur darum, das steuerbare Einkommen und Vermögen korrekt zu erfassen, sondern auch darum, alle möglichen Abzüge geltend zu machen. Wer sich mit dem Steuerrecht nicht auskennt, läuft Gefahr, zu viel zu bezahlen oder Angaben zu machen, die zu Rückfragen oder sogar zu Sanktionen führen können.
Häufige Fehler betreffen beispielsweise vergessene Abzüge wie Berufsauslagen, Aus- und Weiterbildungskosten, Krankheitskosten oder Kinderbetreuungskosten. Auch die vollständige und korrekte Deklaration von Vermögenswerten wie Konten, Wertschriften oder Liegenschaften ist entscheidend. Unvollständige Angaben oder fehlende Belege können zu Verzögerungen im Veranlagungsverfahren führen.
Wer sich bei der Erstellung der Steuererklärung unsicher fühlt, sollte nicht zögern, professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Steuerberater und spezialisierte Dienstleister sorgen dafür, dass Ihre Steuererklärung korrekt und effizient ausgefüllt wird. Gerade für Selbstständige, Rentner oder Personen mit komplexen finanziellen Verhältnissen ist eine fachkundige Beratung oft sinnvoll und spart nicht nur Zeit, sondern auch Geld.
Wenn Sie Hilfe bei Ihrer Steuererklärung im Kanton Thurgau benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Wir unterstützen Sie nicht nur bei der Erstellung der Erklärung, sondern auch im Kontakt mit der zuständigen Behörde.
Steuerverwaltung Thurgau
📍 Schlossmühlestrasse 15, 8510 Frauenfeld
📞 Telefon: +41 58 345 30 30
Öffnungszeiten:
🕒 Montag bis Freitag: 08:00 – 11:30 Uhr | 13:30 – 17:00 Uhr
🕒 Samstag und Sonntag: geschlossen
Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren wir helfen Ihnen professionell, diskret und effizient weiter.
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