In der Schweiz ist die Steuererklärung jedes Jahr ein fester Bestandteil des Alltags. Für viele ist sie jedoch ein leidiges Thema. Das Ausfüllen von Formularen, das Verstehen von Abzügen oder das Einreichen bei der Steuerverwaltung kann aufwendig sein. Deshalb lassen immer mehr Menschen ihre Steuererklärung professionell ausfüllen. Doch warum ist das so und für wen lohnt sich dieser Schritt?
Je nach Lebenssituation kann das Ausfüllen einer Steuererklärung unterschiedlich komplex sein. Während es bei einem Lernenden oder Studierenden oft noch übersichtlich ist, wird es bei Ehepaaren mit Kindern, Wohneigentum, mehreren Einkommensquellen oder Berufsauslagen schnell anspruchsvoll. Ein erfahrener Treuhänder oder Steuerberater bringt nicht nur das nötige Fachwissen mit, sondern kennt auch die kantonalen Unterschiede. Oft kann so eine spürbare Steuerersparnis erzielt werden.
Ein grosser Vorteil beim Ausfüllenlassen der Steuererklärung ist die Möglichkeit, alle relevanten Abzüge geltend zu machen. Viele davon werden von Privatpersonen gar nicht oder nur teilweise genutzt. Hier die wichtigsten Abzüge im Überblick:
Fahrtkosten zur Arbeit
Verpflegungskosten im Beruf
Sonstige Berufsauslagen
Aus- und Weiterbildungskosten
Prämien für Kranken-, Unfall- und Lebensversicherungen
Beiträge an die Säule 3a
Beiträge an die berufliche Vorsorge (BVG)
Kinderabzüge und sozialer Pauschalabzug
Fremdbetreuungskosten für Kinder
Alimente und Unterhaltsbeiträge
Hohe Gesundheitskosten wie Zahnarztkosten oder Brillen
Spenden an gemeinnützige Organisationen
Spenden an politische Parteien
Zinsen von Hypotheken und weiteren Krediten
Unterhaltskosten für Liegenschaften
Renovationskosten
Verkauf von Immobilien
Home-Office-Kosten
Aktien und Wertschriften bei gewerblichem Handel
Betriebsausgaben bei selbstständiger Erwerbstätigkeit
Zeitersparnis durch weniger Papierkram
Sicherheit durch fachkundige Unterstützung
Maximale Ausnutzung aller Abzugsmöglichkeiten
Bewältigung komplexer Einkommens- oder Vermögensverhältnisse
Unterstützung für Selbstständige bei der steuerlichen Planung
Einhaltung aller Fristen zur Vermeidung von Mahnungen
Vertretung gegenüber den Steuerbehörden bei Rückfragen
Erfahrung mit internationalen Steuerfragen
Nutzung digitaler Tools und Online-Beratung
Weitblick für zukünftige Steuerplanung
Die Kosten hängen stark vom Aufwand und der Region ab. Eine einfache Steuererklärung ist günstiger als ein komplexer Fall mit Immobilien oder Auslandbezug.
Schüler, Studierende, Lernende: CHF 50 bis 120
Privatpersonen mit einfachem Einkommen: CHF 100 bis 250
Ehepaare ohne Kinder: CHF 150 bis 300
Familien mit Kindern: CHF 200 bis 400
Selbständigerwerbende und Einzelfirmen: CHF 400 bis 1000 oder mehr
Ein seriöser Anbieter gibt vorab eine transparente Offerte ab. Auf versteckte Zusatzkosten sollte geachtet werden.
In der Schweiz werden Ehepaare gemeinsam veranlagt. Die Einkommen beider Partner werden zusammengezählt. Je nach Einkommensverteilung kann das steuerlich von Vorteil oder Nachteil sein. Ein Steuerberater kann helfen, optimale Abzüge wie Kinderbetreuungskosten, Krankheitskosten oder Einzahlungen in die Säule 3a korrekt geltend zu machen.
Ein professioneller Steuerdienst für Privatpersonen umfasst mehr als das Ausfüllen der Formulare. Er überprüft bereits erfolgte Veranlagungen, erhebt bei Bedarf Einsprache und hilft bei steuerlichen Optimierungen. Dazu zählen auch:
Einkommenssteuer und Vermögenssteuer
Steuerfragen rund um Immobilien, Hypotheken und Liegenschaften
Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer
Grundstückgewinnsteuer und Handänderungssteuer
Straflose Selbstanzeige bei nicht deklariertem Vermögen
So wird eine umfassende und rechtssichere Betreuung sichergestellt.
Wer selbstständig ist, muss viele steuerliche Vorschriften beachten. Ein Treuhandbüro kann hier umfassend helfen:
Erfassung aller Betriebsausgaben
Buchhaltung und Jahresabschluss
Beratung zur Mehrwertsteuer
Optimierung der Steuerbelastung
Besonders für Einzelfirmen lohnt sich die externe Unterstützung, um Fehler zu vermeiden und Potenziale auszuschöpfen.
Je nach Wohn- oder Firmensitz gelten unterschiedliche Fristen. Wer zu spät einreicht, muss mit Mahnungen oder Bussen rechnen. Es ist wichtig, rechtzeitig eine Fristverlängerung zu beantragen, falls notwendig.
Die Fristen sind kantonal geregelt. Für juristische Personen wie GmbHs oder AGs gelten zum Teil andere Termine. Auch diese können mit Begründung verlängert werden.
Aargau Ordentliche Frist: 30.06.2025 Maximale Verlängerung: individuell je nach Gemeinde
Appenzell Ausserrhoden Ordentliche Frist: 31.03.2025 Maximale Verlängerung: 31.12.2025 Zusätzliche Verlängerung: mit Gesuch
Appenzell Innerrhoden Ordentliche Frist: 30.04.2025 Maximale Verlängerung: 30.11.2025
Basel-Landschaft Ordentliche Frist: 31.03.2025 Maximale Verlängerung: 30.09.2025 Zusätzliche Verlängerung: mit Gesuch
Basel-Stadt Ordentliche Frist: 31.03.2025 Maximale Verlängerung: 31.12.2025 Zusätzliche Verlängerung: mit Gesuch
Bern Ordentliche Frist: 15.03.2025 Maximale Verlängerung: 15.11.2025
Freiburg Ordentliche Frist: 31.03.2025 Maximale Verlängerung: 15.12.2025
Glarus Ordentliche Frist: 31.03.2025 Maximale Verlängerung: 30.09.2025 Zusätzliche Verlängerung: mit Gesuch
Graubünden Ordentliche Frist: 31.03.2025 Maximale Verlängerung: 30.09.2025
Luzern Ordentliche Frist: 31.03.2025 Maximale Verlängerung: 31.08.2025
Nidwalden Ordentliche Frist: 31.03.2025 Maximale Verlängerung: 30.09.2025 Zusätzliche Verlängerung: mit Gesuch
Obwalden Ordentliche Frist: 30.04.2025 Maximale Verlängerung: 31.12.2025 Zusätzliche Verlängerung: mit Gesuch
Schaffhausen Ordentliche Frist: 31.03.2025 Maximale Verlängerung: 30.11.2025 Zusätzliche Verlängerung: mit Gesuch
Schwyz Ordentliche Frist: 31.03.2025 Maximale Verlängerung: 31.12.2025
Solothurn Ordentliche Frist: 31.03.2025 Maximale Verlängerung: 30.11.2025
St. Gallen Ordentliche Frist: 31.03.2025 Maximale Verlängerung: individuell mit Gesuch
Thurgau Ordentliche Frist: individuell Maximale Verlängerung: 31.10.2025 Zusätzliche Verlängerung: mit Gesuch
Uri Ordentliche Frist: 31.03.2025 Maximale Verlängerung: 30.09.2025
Wallis Ordentliche Frist: 31.03.2025 Maximale Verlängerung: individuell mit Gesuch
Zug Ordentliche Frist: 30.04.2025 Maximale Verlängerung: 31.12.2025 Zusätzliche Verlängerung: mit Gesuch
Zürich Ordentliche Frist: 31.03.2025 Maximale Verlängerung: 30.11.2025
Die jährliche Steuererklärung ist für viele eine Pflichtaufgabe, die oft Kopfzerbrechen bereitet. Wer diese Aufgabe jedoch einem Profi überlässt, spart nicht nur Zeit und Aufwand, sondern profitiert auch finanziell. Gerade bei komplexen Lebenssituationen, Wohneigentum oder selbstständiger Erwerbstätigkeit ist eine kompetente Beratung von grossem Vorteil. Frühzeitig planen, klare Preise einholen und Fristen einhalten – so bleibt die Steuererklärung stressfrei und effizient.