Checkliste für die steuererklärung Schweiz

Hier erhalten Sie eine Checkliste für die Steuererklärung

 

Die Steuererklärung gehört für viele Menschen nicht gerade zu den Lieblingsaufgaben des Jahres. Trotzdem lässt sie sich kaum vermeiden, ob man nun angestellt, selbständig, pensioniert oder in einem Teilzeitpensum tätig ist. Eine gute Vorbereitung spart nicht nur Zeit, sondern hilft auch, Fehler zu vermeiden und alle möglichen Abzüge geltend zu machen.

 

 

Mit dieser umfassenden Checkliste möchten wir Ihnen den Einstieg erleichtern und aufzeigen, welche Unterlagen und Informationen Sie benötigen, um Ihre Steuererklärung korrekt und vollständig auszufüllen, sei es im Alleingang oder im Rahmen eines Steuermandats durch ein Treuhandbüro oder einem Steuerberater.

 

1. Persönliche und allgemeine Angaben

Bevor es mit den eigentlichen Zahlen losgeht, müssen im ersten Schritt die grundlegenden Informationen zur Person erfasst werden. Dazu zählen:

  • Name, Vorname, AHV-Nummer, Geburtsdatum

  • Adresse, Zivilstand (ledig, verheiratet, geschieden etc.)

  • Angaben zu Kindern (Name, Geburtsdatum, Schul- oder Ausbildungsstatus)

  • Angaben zum Ehepartner / zur Ehepartnerin inkl. Einkünfte

 

Diese Daten sind nicht nur formal wichtig, sie haben auch Einfluss auf Steuerabzüge, beispielsweise bei Kindern, Alleinerziehenden oder Konkubinatspaaren mit gemeinsamem Haushalt.

2. Einkünfte aus Anstellung und selbständiger Tätigkeit

Zu den wichtigsten Dokumenten für die Steuererklärung gehören:

 

  • Lohnausweise aller Arbeitgeber (inkl. Nebenjobs und Teilzeitstellen)

  • Erfolgsrechnung und Bilanz bei selbständiger Erwerbstätigkeit oder alternativ eine detaillierte Aufstellung von Einnahmen und Ausgaben

  • Taggeldbescheinigungen: etwa Arbeitslosentaggelder (ALV), Erwerbsersatzordnung (EO), Mutterschaftsentschädigung, Krankentaggeld oder Unfalltaggeld

  • Rentenbescheinigungen: z. B. von AHV, IV, Pensionskasse, SUVA oder auch ausländische Renten

  • Aufstellung über erhaltene Unterhaltszahlungen für Kinder (Alimente), sofern diese nicht mehr bei der zahlenden Person abgezogen werden

3. Angaben zu Liegenschaften und Mietobjekten

Falls Sie Immobilien besitzen, sei es ein Eigenheim, eine Ferienwohnung oder ein Mehrfamilienhaus, müssen diese in der Steuererklärung korrekt erfasst und bewertet werden. Dazu gehören:

  • Neubewertung oder amtliche Schätzung der Liegenschaften

  • Hypothekarzinsen und Schuldsaldo per 31. Dezember

  • Unterhaltskosten (z. B. Renovationen, Handwerkerrechnungen, Energiekosten etc.)

  • Verwaltungskosten oder pauschaler Abzug gemäss kantonaler Regelung

  • Bei Eigentumswohnungen: Betriebs- und Unterhaltskostenabrechnung der Verwaltung

  • Mieterträge, z. B. durch eine Aufstellung der aktuellen Mieter oder den sog. Mieterspiegel

  • Bei Mehrfamilienhäusern: Verwaltungsabrechnungen oder Jahresabschluss

 

Gerade im Bereich Immobilien gibt es verschiedene kantonale Unterschiede. Bei Unsicherheiten lohnt sich eine kurze Rückfrage bei der Steuerberatung.

4. Berufsauslagen und Fahrkosten

Viele Steuerpflichtige können Abzüge für berufsbedingte Ausgaben geltend machen. Folgende Belege und Informationen sollten Sie bereithalten:

  • Fahrkosten zum Arbeitsort: Fahrkarten, Bahnabonnemente, Park-and-Ride-Gebühren, Kilometerabrechnung bei Autofahrt

  • Tatsächliche Berufsauslagen, sofern diese höher sind als der pauschale Abzug: Dazu gehören etwa Fachliteratur, Arbeitsgeräte, Berufskleider, Verpflegungskosten bei auswärtiger Arbeit etc.

 

Achtung: Diese Auslagen müssen in vielen Kantonen mit entsprechenden Belegen nachgewiesen werden.

5. Schulden und Schuldzinsen

Auch Schulden wirken sich steuerlich aus in Form eines Abzugs von Zinsen und in der Vermögensverrechnung:

 

  • Hypotheken: Jahreszinsabrechnung sowie Schuldsaldo per 31. Dezember

  • Privatdarlehen und Kredite: inklusive Schuldsaldo und Zinsnachweis

  • Kreditkartenabrechnungen, sofern ein Saldo offen ist

  • Schulden im Ausland, falls zutreffend

6. Bankkonten, Wertschriften und weiteres Vermögen

Ein vollständiges Bild Ihres Vermögens ist ebenfalls erforderlich. Dazu gehören:

 

  • Kontoauszüge sämtlicher Bank- und Postkonten per 31. Dezember, inkl. Zinsbescheinigungen

  • Saldierungsbestätigungen von aufgelösten Konten im laufenden Jahr

  • Wertschriftendepots: Steuerverzeichnisse oder detaillierte Angaben zu Käufen/Verkäufen, Dividendenabrechnungen

  • Beteiligungen an AG oder GmbH (inkl. Zinsgutschrift auf dem Kontokorrent)

  • Lotteriegewinne, soweit sie über kantonale Freibeträge hinausgehen

  • Übrige Vermögenswerte wie Bargeld, Edelmetalle, Kunstgegenstände, Sammlungen oder Wasserfahrzeuge

  • Angaben zu Privatfahrzeugen (Kaufpreis, Jahrgang, Marke)

  • Anteile an unverteilten Erbschaften, inkl. Erträge

7. Vorsorge – Säule 2 und 3a

 

Vorsorgebeiträge spielen in der Steuererklärung eine zentrale Rolle, sowohl beim Einkommen als auch beim Vermögen:

  • Beiträge an die Säule 3a (z. B. via Bank oder Versicherung): Jahresbescheinigung

  • Einkäufe in die Pensionskasse (Säule 2): Bestätigung des Vorsorgewerks

  • Rückkaufswerte und Informationen zu Lebens- und Rentenversicherungen (Abschlussjahr, Ablaufjahr, Versicherungssumme, Prämien)

  • Ausbezahlte Kapitalleistungen aus Vorsorge (inkl. Datum, Betrag, Vorsorgeeinrichtung)

 

Diese Beträge können oft vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden, ein gezielter Einkauf oder eine Einzahlung lohnt sich also unter Umständen doppelt.

 

8. Beiträge, Unterstützungszahlungen und Spenden

Auch soziale und gemeinnützige Beiträge können sich steuerlich auszahlen:

  • Alimente an den getrennt lebenden oder geschiedenen Ehepartner sowie an minderjährige Kinder

  • AHV-Beiträge für Nichterwerbstätige

  • Kosten für Aus- und Weiterbildung, sofern diese einen beruflichen Zusammenhang aufweisen

  • Kinderbetreuungskosten, z. B. durch Kitas, Tageseltern oder schulergänzende Betreuung

  • Krankheitskosten, die nicht durch die Krankenkasse gedeckt sind (z. B. Zahnarztkosten, Medikamente, Therapien, Brillen etc.)

  • Spenden an gemeinnützige Organisationen oder politische Parteien

  • Zahlungen an unterstützungsbedürftige Personen, beispielsweise Verwandte im In- oder Ausland

 

Bitte beachten Sie: In der Regel gilt ein Mindestbetrag und/oder eine maximale Abzugsgrenze – abhängig vom Kanton und der jeweiligen Steuerart.

 

9. Schenkungen, Erbschaften und internationale Werte

Besondere Vermögensbewegungen wie Schenkungen, Erbvorbezüge oder Erbschaften müssen ebenfalls in der Steuererklärung deklariert werden. Halten Sie dazu bereit:

  • Name und Adresse der Schenkerin / des Schenkers

  • Verwandtschaftsgrad

  • Betrag und Datum der Übertragung

  • Bei Erbschaften: Bestätigung über Erbanteil und erhaltene Erträge

Zudem gilt: Ausländisches Einkommen und Vermögen sind in der Schweizer Steuererklärung ebenfalls deklarationspflichtig. Das betrifft zum Beispiel:

  • Immobilien im Ausland

  • Bankkonten im Ausland

  • Renten oder Kapitalleistungen aus dem Ausland

  • Beteiligungen an ausländischen Unternehmen

 

Bei Unsicherheiten lohnt es sich, frühzeitig eine Fachperson beizuziehen, auch um mögliche Doppelbesteuerungen zu vermeiden.

 

10. Abgabe und Fristen

In der Regel gilt: Die Steuererklärung muss bis Ende März des Folgejahres bei der kantonalen Steuerverwaltung eingereicht werden. Manche Kantone haben andere Fristen, informieren Sie sich rechtzeitig.

 

 

Falls Sie mehr Zeit benötigen, können Sie eine Fristverlängerung beantragen. Denken Sie daran, dass bei verspäteter Abgabe Mahngebühren oder gar Bussen drohen können.

 

Fazit: Ihre persönliche Steuer-Checkliste

Eine vollständige und saubere Steuererklärung beginnt mit guter Vorbereitung. Nutzen Sie diese Checkliste als Leitfaden, ob Sie Ihre Steuererklärung selbst ausfüllen oder sie einem Treuhandbüro oder Steuerberater übergeben.

Wenn Sie Ihre Unterlagen zusammenstellen, denken Sie an:

 

✅ Lohnausweise und Einkommensnachweise
✅ Renten, Taggelder und Alimente
✅ Unterlagen zu Immobilien und Mietobjekten
✅ Belege zu Berufsauslagen und Fahrkosten
✅ Zinsbescheinigungen und Schuldensalden
✅ Bankbelege, Wertschriftendepots, sonstiges Vermögen
✅ Versicherungen und Vorsorge (2. Säule, 3a, Lebensversicherungen)
✅ Spenden, Aus- und Weiterbildung, Krankheitskosten
✅ Angaben zu Schenkungen, Erbschaften, ausländischem Einkommen