Die Steuererklärung gehört für viele Menschen nicht gerade zu den Lieblingsaufgaben des Jahres. Trotzdem lässt sie sich kaum vermeiden, ob man nun angestellt, selbständig, pensioniert oder in einem Teilzeitpensum tätig ist. Eine gute Vorbereitung spart nicht nur Zeit, sondern hilft auch, Fehler zu vermeiden und alle möglichen Abzüge geltend zu machen.
Mit dieser umfassenden Checkliste möchten wir Ihnen den Einstieg erleichtern und aufzeigen, welche Unterlagen und Informationen Sie benötigen, um Ihre Steuererklärung korrekt und vollständig auszufüllen, sei es im Alleingang oder im Rahmen eines Steuermandats durch ein Treuhandbüro oder einem Steuerberater.
Bevor es mit den eigentlichen Zahlen losgeht, müssen im ersten Schritt die grundlegenden Informationen zur Person erfasst werden. Dazu zählen:
Name, Vorname, AHV-Nummer, Geburtsdatum
Adresse, Zivilstand (ledig, verheiratet, geschieden etc.)
Angaben zu Kindern (Name, Geburtsdatum, Schul- oder Ausbildungsstatus)
Angaben zum Ehepartner / zur Ehepartnerin inkl. Einkünfte
Diese Daten sind nicht nur formal wichtig, sie haben auch Einfluss auf Steuerabzüge, beispielsweise bei Kindern, Alleinerziehenden oder Konkubinatspaaren mit gemeinsamem Haushalt.
Zu den wichtigsten Dokumenten für die Steuererklärung gehören:
Lohnausweise aller Arbeitgeber (inkl. Nebenjobs und Teilzeitstellen)
Erfolgsrechnung und Bilanz bei selbständiger Erwerbstätigkeit oder alternativ eine detaillierte Aufstellung von Einnahmen und Ausgaben
Taggeldbescheinigungen: etwa Arbeitslosentaggelder (ALV), Erwerbsersatzordnung (EO), Mutterschaftsentschädigung, Krankentaggeld oder Unfalltaggeld
Rentenbescheinigungen: z. B. von AHV, IV, Pensionskasse, SUVA oder auch ausländische Renten
Aufstellung über erhaltene Unterhaltszahlungen für Kinder (Alimente), sofern diese nicht mehr bei der zahlenden Person abgezogen werden
Falls Sie Immobilien besitzen, sei es ein Eigenheim, eine Ferienwohnung oder ein Mehrfamilienhaus, müssen diese in der Steuererklärung korrekt erfasst und bewertet werden. Dazu gehören:
Neubewertung oder amtliche Schätzung der Liegenschaften
Hypothekarzinsen und Schuldsaldo per 31. Dezember
Unterhaltskosten (z. B. Renovationen, Handwerkerrechnungen, Energiekosten etc.)
Verwaltungskosten oder pauschaler Abzug gemäss kantonaler Regelung
Bei Eigentumswohnungen: Betriebs- und Unterhaltskostenabrechnung der Verwaltung
Mieterträge, z. B. durch eine Aufstellung der aktuellen Mieter oder den sog. Mieterspiegel
Bei Mehrfamilienhäusern: Verwaltungsabrechnungen oder Jahresabschluss
Gerade im Bereich Immobilien gibt es verschiedene kantonale Unterschiede. Bei Unsicherheiten lohnt sich eine kurze Rückfrage bei der Steuerberatung.
Viele Steuerpflichtige können Abzüge für berufsbedingte Ausgaben geltend machen. Folgende Belege und Informationen sollten Sie bereithalten:
Fahrkosten zum Arbeitsort: Fahrkarten, Bahnabonnemente, Park-and-Ride-Gebühren, Kilometerabrechnung bei Autofahrt
Tatsächliche Berufsauslagen, sofern diese höher sind als der pauschale Abzug: Dazu gehören etwa Fachliteratur, Arbeitsgeräte, Berufskleider, Verpflegungskosten bei auswärtiger Arbeit etc.
Achtung: Diese Auslagen müssen in vielen Kantonen mit entsprechenden Belegen nachgewiesen werden.
Auch Schulden wirken sich steuerlich aus in Form eines Abzugs von Zinsen und in der Vermögensverrechnung:
Hypotheken: Jahreszinsabrechnung sowie Schuldsaldo per 31. Dezember
Privatdarlehen und Kredite: inklusive Schuldsaldo und Zinsnachweis
Kreditkartenabrechnungen, sofern ein Saldo offen ist
Schulden im Ausland, falls zutreffend
Ein vollständiges Bild Ihres Vermögens ist ebenfalls erforderlich. Dazu gehören:
Kontoauszüge sämtlicher Bank- und Postkonten per 31. Dezember, inkl. Zinsbescheinigungen
Saldierungsbestätigungen von aufgelösten Konten im laufenden Jahr
Wertschriftendepots: Steuerverzeichnisse oder detaillierte Angaben zu Käufen/Verkäufen, Dividendenabrechnungen
Beteiligungen an AG oder GmbH (inkl. Zinsgutschrift auf dem Kontokorrent)
Lotteriegewinne, soweit sie über kantonale Freibeträge hinausgehen
Übrige Vermögenswerte wie Bargeld, Edelmetalle, Kunstgegenstände, Sammlungen oder Wasserfahrzeuge
Angaben zu Privatfahrzeugen (Kaufpreis, Jahrgang, Marke)
Anteile an unverteilten Erbschaften, inkl. Erträge
Vorsorgebeiträge spielen in der Steuererklärung eine zentrale Rolle, sowohl beim Einkommen als auch beim Vermögen:
Beiträge an die Säule 3a (z. B. via Bank oder Versicherung): Jahresbescheinigung
Einkäufe in die Pensionskasse (Säule 2): Bestätigung des Vorsorgewerks
Rückkaufswerte und Informationen zu Lebens- und Rentenversicherungen (Abschlussjahr, Ablaufjahr, Versicherungssumme, Prämien)
Ausbezahlte Kapitalleistungen aus Vorsorge (inkl. Datum, Betrag, Vorsorgeeinrichtung)
Diese Beträge können oft vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden, ein gezielter Einkauf oder eine Einzahlung lohnt sich also unter Umständen doppelt.
Auch soziale und gemeinnützige Beiträge können sich steuerlich auszahlen:
Alimente an den getrennt lebenden oder geschiedenen Ehepartner sowie an minderjährige Kinder
AHV-Beiträge für Nichterwerbstätige
Kosten für Aus- und Weiterbildung, sofern diese einen beruflichen Zusammenhang aufweisen
Kinderbetreuungskosten, z. B. durch Kitas, Tageseltern oder schulergänzende Betreuung
Krankheitskosten, die nicht durch die Krankenkasse gedeckt sind (z. B. Zahnarztkosten, Medikamente, Therapien, Brillen etc.)
Spenden an gemeinnützige Organisationen oder politische Parteien
Zahlungen an unterstützungsbedürftige Personen, beispielsweise Verwandte im In- oder Ausland
Bitte beachten Sie: In der Regel gilt ein Mindestbetrag und/oder eine maximale Abzugsgrenze – abhängig vom Kanton und der jeweiligen Steuerart.
Besondere Vermögensbewegungen wie Schenkungen, Erbvorbezüge oder Erbschaften müssen ebenfalls in der Steuererklärung deklariert werden. Halten Sie dazu bereit:
Name und Adresse der Schenkerin / des Schenkers
Verwandtschaftsgrad
Betrag und Datum der Übertragung
Bei Erbschaften: Bestätigung über Erbanteil und erhaltene Erträge
Zudem gilt: Ausländisches Einkommen und Vermögen sind in der Schweizer Steuererklärung ebenfalls deklarationspflichtig. Das betrifft zum Beispiel:
Immobilien im Ausland
Bankkonten im Ausland
Renten oder Kapitalleistungen aus dem Ausland
Beteiligungen an ausländischen Unternehmen
Bei Unsicherheiten lohnt es sich, frühzeitig eine Fachperson beizuziehen, auch um mögliche Doppelbesteuerungen zu vermeiden.
In der Regel gilt: Die Steuererklärung muss bis Ende März des Folgejahres bei der kantonalen Steuerverwaltung eingereicht werden. Manche Kantone haben andere Fristen, informieren Sie sich rechtzeitig.
Falls Sie mehr Zeit benötigen, können Sie eine Fristverlängerung beantragen. Denken Sie daran, dass bei verspäteter Abgabe Mahngebühren oder gar Bussen drohen können.
Eine vollständige und saubere Steuererklärung beginnt mit guter Vorbereitung. Nutzen Sie diese Checkliste als Leitfaden, ob Sie Ihre Steuererklärung selbst ausfüllen oder sie einem Treuhandbüro
oder Steuerberater übergeben.
Wenn Sie Ihre Unterlagen zusammenstellen, denken Sie an:
✅ Lohnausweise und Einkommensnachweise
✅ Renten, Taggelder und Alimente
✅ Unterlagen zu Immobilien und Mietobjekten
✅ Belege zu Berufsauslagen und Fahrkosten
✅ Zinsbescheinigungen und Schuldensalden
✅ Bankbelege, Wertschriftendepots, sonstiges Vermögen
✅ Versicherungen und Vorsorge (2. Säule, 3a, Lebensversicherungen)
✅ Spenden, Aus- und Weiterbildung, Krankheitskosten
✅ Angaben zu Schenkungen, Erbschaften, ausländischem Einkommen